Ich habe einen Hund. Er ist supersüß. Hier ein Bild:

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Er ist auch ganz lieb und sicher kein Kampfhund. Trotzdem ist es erforderlich, bei der Stadt Potsdam ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Toll ist, dass man das direkt online beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beantragen kann.

Mit der Online-Funktion des neuen Personalausweises kann man sich bei OLAF anmelden. (Das funktioniert auch mehr oder weniger gut. Man muss kann sein NFC-fähiges Handy als Kartenleser für den Computer verwenden. Das läuft nicht ganz glatt, ist aber trotzdem beeindruckend für die deutsche Regierung.)

Der Antrag kostet 13 Euro Bearbeitungsgebühr. Als Student habe ich zusätzlich einen Antrag auf Befreiung gestellt. Dieser wurde am Ende (zu Recht) abgelehnt. Das Problem dabei war aber der Bearbeitungsprozess.

Die Bearbeiter antworteten selten in ganzen Sätzen, von der Rechtschreibung war nur noch ein Rest zu erkennen. Das System erlaubt keine Rückfragen zu Beanstandungen. Mein Antrag konnte erst nach einer schriftlichen Beschwerde vernünftig bearbeitet werden. (Dann erging ein gut begründeter und orthographisch korrekter Bescheid.)

In der Regel werden Anträge bei OLAF ohne manuellen Eingriff bearbeitet. Dieser ist nur für Dinge wie die Gebührenbefreiung notwendig. Das ist auch klasse, aber dies ist ein Beispiel, was passieren kann, wenn die Verwaltung Stellen kürzt und Arbeitsprozesse automatisiert. Es bleibt eine Skelett-Belegschaft zurück, die nicht uneingeschränkt in der Lage ist, Sonderfälle zu behandeln. Da zumindest war meine Vermutung.

Also habe einfach mal nachgefragt und zwar mit einer IFG-Anfrage beim zuständigen Ministerium. Im letzten Jahr wurden fast 30.000 Anfragen von 2,5 Sachbearbeitern betreut. ■